Die Voraussetzung einer ambulanten außerklinischen Intensivversorgung ist eine entsprechende durch den Arzt ausgestellte Verordnung. Zudem müssen ggf. spezielle medizinische Hilfsmittel verordnet und bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Zuständig hierfür sind in der Regel die Klinik und der Sozialdienst. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei jeder Herausforderung, die auf Sie zukommt und übernehmen auch gerne die gesamte Organisation bezüglich Beantragungen bei der Krankenkasse und Kommunikation sowie Organisation mit den entsprechenden Lieferanten und Versorgern der Hilfsmittel, damit eine reibungslose und stressfreie Entlassung für den Patient sowie deren Angehörige in die Häuslichkeit erfolgen kann.